1.Allgemeines
Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruchs aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
2.Auftragserteilung
a) Aufträge werden schriftlich (Beilage beim Paket) oder per Email erteilt.
b) Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges oder anderer Unterlagen nachweisen.
c) Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die ich für notwendig erachte, erteilt. Ich bin zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. Ich bin nicht verpflichtet, den Gegenstand auf alle eventuell möglichen Mängel und Fehlfunktionen hin zu überprüfen.
d) Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Ist ein solcher Preis nicht angegeben, wird zunächst von mir eine unverbindliche und kostenlose Reparaturkostenabschätzung abgegeben.
3.Reparaturdurchführung
a) Ich bin berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt durchzuführen.
b) Reparaturtermine sind stets unverbindlich; die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.
c) Jede Reparatur -auch Reparaturkostenabschätzungen!-, bedeuten Eingriffe in den Reparaturgegenstand. Es ist nicht immer möglich, nach einem solchen Eingriff den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Eingriff geherrscht hat. Der Kunde hat daher kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes.
d) Getauschte Teile gehen, wenn nicht bei Auftragsvergabe schriftlich anders vereinbart, in den Besitz der Werkstatt über (Ausnahme: Datenspeicher wie Festplatten).
4.Reparaturkosten und Zahlung
a) Kostenpflichtige Reparaturen werden für maximal die Beträge ausgeführt, die in den Reparaturkostenabschätzungen mitgeteilt wurden.
b) Reparaturen werden ausschliesslich gegen Vorkasse / sofortueberweisung.de / Nachnahme ausgeliefert.
5.Aufbewahrung und Abholung
a) Werden Reparaturen nicht innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung zurückbeordert, verlange ich Lagerkosten. Ich hafte ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und/oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes oder Teilen von ihm, soweit mir kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich der entstandenen Reparaturkosten, erlischt meine Aufbewahrungspflicht.
b) Handelt es sich bei dem Reparaturvorgang um eine nicht durchgeführte Reparatur, können nach drei Wochen dem Kunden die Überprüfungskosten sowie die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine weitere Aufbewahrungspflicht über die drei Wochen hinaus besteht nicht.
c) Wird die Rückführung des Reparaturgegenstandes durch DHL durchgeführt, so werden bei nachweislicher Übergabe des Reparaturgegenstandes an den Beauftragten von DHL die AGB von DHL Teil des Reparaturvertrages. Die AGB von DHL sind im Internet einsehbar: https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/agb.html
6.Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
a) Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem halben Jahr nach Benachrichtigung über die Fertigstellung der Reparatur.
b) Das Recht des Kunden beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen. Welcher der drei Möglichkeiten in Frage kommt, wird durch die Minderung des Nutzwertes des reparierten Gegenstandes bestimmt.
c) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen mich. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
d) Ein Anspruch besteht nur, wenn der neue Mangel in direktem Zusammenhang mit dem bei der Reparatur behobenen Mangel oder den getätigten Arbeiten steht.
e) Normaler Verschleiss begründet keinen Anspruch, auch dann nicht, wenn er innerhalb des Gewährleistungszeitraumes aufgetreten ist.
f) Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o. ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.
7.Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit mir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
b) Im Falle der Beschädigung des Gegenstandes bin ich zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
c) Im Falle des Verlustes des Gegenstandes wird entweder ein gleichwertiger Gegenstand geliefert oder der Zeitwert des Gegenstandes beim Zeitpunkt des Verlustes ersetzt. Dieser wird durch den Wiederbeschaffungspreis (Ebay, Amazon etc.) ermittelt. Weitergehende Ansprüche (Nutzungsausfall, Schaden durch Datenverlust oder Wiedereinrichtung von Daten bzw. Software) sind generell ausgeschlossen.
8.Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Ich übernehme keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturbeauftragung für eine erforderliche Sicherung der Daten Sorge zu tragen. Die Wiederherstellung der Daten obliegt dem Kunden.
9.Gerichtsstandsvereinbarung
Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Sulingen. Dies gilt sowohl in dem Falle, in dem der Kunde Vollkaufmann ist als auch, wenn er dies nicht ist. Ebenso gilt der Gerichtsstand Sulingen, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
10.sonstiges
Sollten einzelne Passagen dieser Bedingungen gegen geltendes Recht verstossen, so sind sie durch ähnlich lautende Passagen zu ersetzen, die dem Ursprungssinn der ersetzten Passage am nächsten kommen.
Stand 20.05.2015
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